Dienstag, 23. Juli 2013



Der Sommer ist Urlaubs- Bade- und Erholungszeit und von vielen wird er genutzt , um mal wieder ein gutes Buch zu lesen. Und falls Sie neben einem guten Buch auf der Terrasse auch noch etwas anderes lesen möchten – vor kurzem waren wir eingeladen einen Vortrag zu einem momentan sehr aktuellen Thema - psychische Belastungen und Arbeitnehmerschutz – zu halten. Denn der Herbst kommt bestimmt…

hier geht es zum Vortrag

Montag, 15. Juli 2013

Mehr Lust statt Frust in der Arbeitswelt

Mag. Elisabeth Karnholz, Gesundheits-, Notfall- und Arbeitspschologin

Wir freuen uns sehr Ihnen, den am 26.06.2013 im Bezirksblatt St. Pölten publizierten Artikel über die Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz und die Arbeit von HCC, präsentieren zu dürfen:

Laut Arbeitnehmerschutzgesetz ist jeder Arbeitgeber zu einer umfassenden Evaluierung der psychischen
Belastungen seiner Mitarbeiter verpflichtet. Health Care Communication (HCC) bietet bereits ohne besonderen Anlassfall die Möglichkeit, eine für die Bedürfnisse und Rahmenbedingungen jedes Unternehmens passende Art der Evaluierung zusammenzustellen und bereits präventiv aktiv zu
werden. „Einerseits gibt es die gesetzliche Vorgabe, andererseits soll eine Win-win-Situation entstehen, in der sowohl die Mitarbeiter als auch das Unternehmen profitieren“, bringt die klinische Psychologin Elisabeth
Karnholz die Zielsetzungen das Beratungsunternehmens auf den Punkt. Als Experte für Arbeitsgestaltung und Arbeitsprozesse verfügt HCC über wissenschaftlich fundiertes Know-how und langjährige praktische Erfahrungen in der Arbeits- und Organisationspsychologie – speziell im Gesundheitsbereich.
„Wir unterstützen Organisationen dabei, das Bewusstsein für die psychischen Belastungen in der Arbeitswelt
und speziell für die einzelnen Mitarbeiter zu schärfen. Dabei sollen vorhandene Potentiale der Mitarbeiter im Unternehmen sichtbar und optimal im Arbeitsprozess einsetzbar werden, damit arbeitsbedingten Erkrankungen möglichst vorgebeugt wird.“

Den gesamten Artikel finden Sie hier.
Mehr Informationen zur Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz erhalten Sie hier.

Dienstag, 9. Juli 2013

Wie werden psychische Belastungen gemessen?


Mit unseren letzten zwei Blog Einträgen haben wir Ihnen bereits beschrieben was psychische Belastungen am Arbeitsplatz sind und was der Sie als Arbeitgeber für einen Nutzen aus der Evaluierung ziehen können. 
Heute möchten wir Ihnen aufzeigen wie psychische Belastungen am Arbeitsplatz ausfindig gemacht werden können.

Die Messung (Diagnose) psychischer Belastungen (Einwirkungen) ist möglich 
durch 

1) objektive Verfahren (Expertenverfahren) – die Beobachtung und 
Bewertung der Arbeitsmerkmale erfolgt durch ArbeitspsychologInnen auf 
Basis wissenschaftlich gesicherten Wissens bezüglich der Wirkung von 
Arbeitsmerkmalen auf die betroffenen Menschen 

2) subjektive Verfahren – wie z.B. MitarbeiterInnenbefragungen 

Auswahl der Instrumente

• Es gibt nicht DAS Instrument! 
• Nicht jedes Instrument passt zu jedem Betrieb 
• Nicht immer reicht ein Instrument für einen Betrieb 
• Standardisierte Instrumente sind prinzipiell zu bevorzugen (theoriegeleitet 
erstellt und durch testtheoretische Gütekriterien qualitätsgesichert, sie 
inkludieren Auswertungswerkzeuge und Norm- und Referenzwerte) 
• Beratung durch ArbeitspsychologInnen! 

                                            nach Herbert Friesenbichler, AUVA 11.05.2011

Bei der Evaluierung ist es wichtig, dass Sie sich einen Experten an Board holen. Dieser kann Ihnen aufzeigen, wie Sie die Evaluierung durchführen können, bzw. kann er Sie bei der Durchführung unterstützen, oder die Evaluierung für Sie übernehmen, damit Sie den gesetzlichen Vorgaben nachkommen können.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Donnerstag, 27. Juni 2013

Evaluation psychischer Belastungen - Was nützt sie mir?

 
 
Laut ASchG ist jede/r ArbeitgeberIn zu einer umfassenden Evaluierung der psychischen Belastungen verpflichtet.  Das bedeutet, dass Sie ohne besonderen Anlassfall die Möglichkeit haben, stressfrei eine für Ihr Unternehmen passende Art der Evaluierung zusammenzustellen und bereits präventiv aktiv zu werden.
Aber ganz davon abgesehen, dass die Evaluierung vom Gesetzgeber vorgeschrieben wird, was nützt sie Ihnen? Hier haben wir nur einige Punkte für Sie aufgelistet:
  • Die arbeitsbedingte psychische Belastung Ihrer MitarbeiterInnen sinkt. Dadurch können höhere Motivation, bessere Leistung und geringere Fehlzeiten erreicht werden.
  • Durch die genaue Erhebung und Beratung bei der Maßnahmenplanung wird es gleichzeitig möglich, Abläufe und Strukturen zu optimieren.
  • Ihre speziellen Fragestellungen werden berücksichtigt.
    Bsp.: Erhebung der Ursache von besonderen Schwierigkeiten in einem Bereich oder bei einer Berufsgruppe. Geeignete und realistische Maßnahmen werden dafür erarbeitet.
  • Gesetzliche Vorgaben werden erfüllt.
Sollte es schon eine Auflage des Arbeitsinspektorates geben, dann ist es besonders wichtig, gleich von Beginn an eine gut durchdachte Evaluierung einzuführen die auch in den folgenden Jahren effektiv und effizient durchgeführt werden kann.

Die Verantwortung für die Evaluierung liegt bei den ArbeitgeberInnen (siehe dazu §3, §4, §5Arbeitnehmerschutzgesetz)
  1. Die Einheit von Analyse – Bewertung – Ableitung von Maßnahmen soll beachtet werden
  2. Analyse, Bewertung und Ableitung von Maßnahmen brauchen fachliche Expertise
Hier finden Sie weitere Informationen.

 

Mittwoch, 19. Juni 2013

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz

 
Experten sehen dringenden Handlungsbedarf, aber warum?
Sie sind in aller Munde, doch was genau ist überhaupt damit gemeint?

In einer aktuellen Studie zum Thema "Psychische Belastungen der Arbeit und Ihre Folgen", die von der AK Wien in Auftrag gegeben wurde, wurde beschrieben:
"Beschäftigte ohne Belastungsfaktoren fielen im Schnitt nur 0,8 Tage krankheitshalber aus. Auf Personen die mindestens einem psychischen (aber keinem körperlichen) Belastungsfaktor ausgesetzt sind, entfallen im Durchschnitt 3,3 arbeitsbedingte Ausfalltage pro Person."
Berufsunfähigkeit- und "32% aller Neuzugänge in die Individualpensionen erfolgt aus psychischen Gründen."
Auch in wirtschaftlicher Hinsicht sind die Zahlen eindeutig: "Internationale Studien legen nahe, dass in Europa 50% und 60% der krankheitsbedingten Arbeitsausfälle in der einen oder anderen Form auf Arbeitsstress zurückzuführen sind."

Diese Zahlen sagen eins ganz klar aus: Arbeit macht immer mehr Menschen seelisch krank. Natürlich muss es nicht immer bis zum Burn-out kommen. Aber wenn Sie sich, oder ein Mitarbeiter oft müde und erschöpft fühlen, nervös oder reizbar und von Niedergeschlagenheit geplagt, dann sollten die Alarmglocken läuten!
Gründe hierfür können sein:
- Multitasking
- Termin- und Leistungsdruck
- immer mehr zu tun, bei sinkenden Kapazitäten

Was kann man dagegen tun?
Hier ist ganz klar der Arbeitgeber gefragt einzuschreiten und die Arbeitsbedingungen zu ändern, sowie seine Mitarbeiter zu stärken!
Zuerst sollte eine Evaluierung veranlasst werden. Sind meine Mitarbeiter überhaupt psychisch belastet? Wenn ja, dann sollten konkrete Maßnahmen geplant und umgesetzt werden.
Wenn dieses erfolgreich geschehen ist, dann sollten die krankheitsbedingten Arbeitsausfälle, welche auf psychische Belastungen zurückzuführen sind, bald sinken.

Hier finden Sie weitere Informationen.