Mittwoch, 16. Januar 2013

Evaluation psychischer Belastungen


Arbeitsplatzevaluierung


Erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben nach §4, §5 ASchG –
einfach, effizient und mit Nutzen für Ihr Haus!


Arbeitspsychologische Beratung für die Einhaltung des Arbeitnehmerschutzgesetzes 

Laut ASchG ist jede/r ArbeitgeberIn zu einer umfassenden Evaluierung der psychischen Belastungen verpflichtet.  Ohne besonderen Anlassfall haben Sie die Möglichkeit, stressfrei eine für Ihr Unternehmen passende Art der Evaluierung zusammenzustellen und bereits präventiv aktiv zu werden.
Sollte es schon eine Auflage des Arbeitsinspektorates geben, dann ist es besonders wichtig, gleich von Beginn an eine gut durchdachte Evaluierung einzuführen die auch in den folgenden Jahren effektiv und effizient durchgeführt werden kann.
Als Experten für Arbeitsgestaltung und Arbeitsprozesse verfügen wir über wissenschaftlich fundiertes Know-how und langjährige praktische Erfahrungen in der Arbeits- und Organisationspsychologie speziell im Gesundheitsbereich.
Wir unterstützen Organisationen dabei, das Bewusstsein für die psychischen Belastungen in der Arbeitswelt und speziell für die einzelnen MitarbeiterInnen zu schärfen.
Dabei sollen vorhandene Potentiale der MitarbeiterInnen im Unternehmen sichtbar und optimal im Arbeitsprozess einsetzbar werden, damit arbeitsbedingten Erkrankungen möglichst vorgebeugt wird.
  1. Die Verantwortung für die Evaluierung liegt bei den ArbeitgeberInnen (siehe dazu §3, §4, §5Arbeitnehmerschutzgesetz)
  2. Die Einheit von Analyse – Bewertung – Ableitung von Maßnahmen soll beachtet werden
  3. Analyse, Bewertung und Ableitung von Maßnahmen brauchen fachliche Expertise

Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenlosen arbeitspsychologischen Erstberatung und vereinbaren Sie noch heute einen Termin!
Oberstes Prinzip: 
Einbeziehen der Betroffenen
(Nicht für die Leute, sondern mit den Leuten)
durch entsprechende Interventionsmethoden
(z.B. Workshop, Coaching…)


Was nützt Ihnen die Evaluierung?

  • Die arbeitsbedingte psychische Belastung Ihrer MitarbeiterInnen sinkt. Dadurch können höhere Motivation, bessere Leistung und geringere Fehlzeiten erreicht werden.
  • Ihre speziellen Fragestellungen werden berücksichtigt.
    Bsp.: Erhebung der Ursache von besonderen Schwierigkeiten in einem Bereich oder bei einer Berufsgruppe. Geeignete und realistische Maßnahmen werden dafür erarbeitet.
  • Durch die genaue Erhebung und Beratung bei der Maßnahmenplanung wird es gleichzeitig möglich, Abläufe und Strukturen zu optimieren.
  • Gesetzliche Vorgaben werden erfüllt.


Beispielhafter Ablauf der Evaluierung

 

Begleitung durch HCC

HCC führt die Evaluierung gerne für Sie oder mit Ihnen gemeinsam unter Nutzung organisationsinterner Ressourcen durch. Sie entscheiden, wie viel Sie selbst machen können bzw. wollen, um so transparent, korrekt und mit planbaren Kosten eine Reduktion der Belastungen erreichen können. Aufgrund unserer hohen Feld- und Beraterkompetenz im Gesundheitswesen ist uns eine realistische Einschätzung der Belastungen mit umsetzbaren Maßnahmen möglich und ein großes Anliegen, um gemeinsam mit Ihrem Unternehmen einen praktischen und hilfreichen Evaluierungsprozess umzusetzen.
Die Kosten einer Evaluierung hängen einerseits von der Betriebsgröße und andererseits von der Analysetiefe ab. Sie können die gesamte Evaluierung psychischer Belastungen extern vergeben, einfach eine Beratung für Ihr Vorgehen oder einzelne Module für Analyse, Datenauswertung, Maßnahmenplanung oder Begleitung bei der Umsetzung in Anspruch nehmen.
Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot für die Kostengestaltung.

Ihre Ansprechpartnerin:
Mag. Elisabeth Karnholz, Arbeitspsychologin

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