Dienstag, 23. Juli 2013



Der Sommer ist Urlaubs- Bade- und Erholungszeit und von vielen wird er genutzt , um mal wieder ein gutes Buch zu lesen. Und falls Sie neben einem guten Buch auf der Terrasse auch noch etwas anderes lesen möchten – vor kurzem waren wir eingeladen einen Vortrag zu einem momentan sehr aktuellen Thema - psychische Belastungen und Arbeitnehmerschutz – zu halten. Denn der Herbst kommt bestimmt…

hier geht es zum Vortrag

Montag, 15. Juli 2013

Mehr Lust statt Frust in der Arbeitswelt

Mag. Elisabeth Karnholz, Gesundheits-, Notfall- und Arbeitspschologin

Wir freuen uns sehr Ihnen, den am 26.06.2013 im Bezirksblatt St. Pölten publizierten Artikel über die Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz und die Arbeit von HCC, präsentieren zu dürfen:

Laut Arbeitnehmerschutzgesetz ist jeder Arbeitgeber zu einer umfassenden Evaluierung der psychischen
Belastungen seiner Mitarbeiter verpflichtet. Health Care Communication (HCC) bietet bereits ohne besonderen Anlassfall die Möglichkeit, eine für die Bedürfnisse und Rahmenbedingungen jedes Unternehmens passende Art der Evaluierung zusammenzustellen und bereits präventiv aktiv zu
werden. „Einerseits gibt es die gesetzliche Vorgabe, andererseits soll eine Win-win-Situation entstehen, in der sowohl die Mitarbeiter als auch das Unternehmen profitieren“, bringt die klinische Psychologin Elisabeth
Karnholz die Zielsetzungen das Beratungsunternehmens auf den Punkt. Als Experte für Arbeitsgestaltung und Arbeitsprozesse verfügt HCC über wissenschaftlich fundiertes Know-how und langjährige praktische Erfahrungen in der Arbeits- und Organisationspsychologie – speziell im Gesundheitsbereich.
„Wir unterstützen Organisationen dabei, das Bewusstsein für die psychischen Belastungen in der Arbeitswelt
und speziell für die einzelnen Mitarbeiter zu schärfen. Dabei sollen vorhandene Potentiale der Mitarbeiter im Unternehmen sichtbar und optimal im Arbeitsprozess einsetzbar werden, damit arbeitsbedingten Erkrankungen möglichst vorgebeugt wird.“

Den gesamten Artikel finden Sie hier.
Mehr Informationen zur Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz erhalten Sie hier.

Dienstag, 9. Juli 2013

Wie werden psychische Belastungen gemessen?


Mit unseren letzten zwei Blog Einträgen haben wir Ihnen bereits beschrieben was psychische Belastungen am Arbeitsplatz sind und was der Sie als Arbeitgeber für einen Nutzen aus der Evaluierung ziehen können. 
Heute möchten wir Ihnen aufzeigen wie psychische Belastungen am Arbeitsplatz ausfindig gemacht werden können.

Die Messung (Diagnose) psychischer Belastungen (Einwirkungen) ist möglich 
durch 

1) objektive Verfahren (Expertenverfahren) – die Beobachtung und 
Bewertung der Arbeitsmerkmale erfolgt durch ArbeitspsychologInnen auf 
Basis wissenschaftlich gesicherten Wissens bezüglich der Wirkung von 
Arbeitsmerkmalen auf die betroffenen Menschen 

2) subjektive Verfahren – wie z.B. MitarbeiterInnenbefragungen 

Auswahl der Instrumente

• Es gibt nicht DAS Instrument! 
• Nicht jedes Instrument passt zu jedem Betrieb 
• Nicht immer reicht ein Instrument für einen Betrieb 
• Standardisierte Instrumente sind prinzipiell zu bevorzugen (theoriegeleitet 
erstellt und durch testtheoretische Gütekriterien qualitätsgesichert, sie 
inkludieren Auswertungswerkzeuge und Norm- und Referenzwerte) 
• Beratung durch ArbeitspsychologInnen! 

                                            nach Herbert Friesenbichler, AUVA 11.05.2011

Bei der Evaluierung ist es wichtig, dass Sie sich einen Experten an Board holen. Dieser kann Ihnen aufzeigen, wie Sie die Evaluierung durchführen können, bzw. kann er Sie bei der Durchführung unterstützen, oder die Evaluierung für Sie übernehmen, damit Sie den gesetzlichen Vorgaben nachkommen können.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.