Dienstag, 23. Juli 2013
Der Sommer ist Urlaubs- Bade- und Erholungszeit und von vielen wird er genutzt , um mal wieder ein gutes Buch zu lesen. Und falls Sie neben einem guten Buch auf der Terrasse auch noch etwas anderes lesen möchten – vor kurzem waren wir eingeladen einen Vortrag zu einem momentan sehr aktuellen Thema - psychische Belastungen und Arbeitnehmerschutz – zu halten. Denn der Herbst kommt bestimmt…
hier geht es zum Vortrag
Montag, 15. Juli 2013
Mehr Lust statt Frust in der Arbeitswelt
Mag. Elisabeth Karnholz, Gesundheits-, Notfall- und Arbeitspschologin
Laut Arbeitnehmerschutzgesetz ist jeder Arbeitgeber zu einer umfassenden Evaluierung der psychischen
Belastungen seiner Mitarbeiter verpflichtet. Health Care Communication (HCC) bietet bereits ohne besonderen Anlassfall die Möglichkeit, eine für die Bedürfnisse und Rahmenbedingungen jedes Unternehmens passende Art der Evaluierung zusammenzustellen und bereits präventiv aktiv zu
werden. „Einerseits gibt es die gesetzliche Vorgabe, andererseits soll eine Win-win-Situation entstehen, in der sowohl die Mitarbeiter als auch das Unternehmen profitieren“, bringt die klinische Psychologin Elisabeth
Karnholz die Zielsetzungen das Beratungsunternehmens auf den Punkt. Als Experte für Arbeitsgestaltung und Arbeitsprozesse verfügt HCC über wissenschaftlich fundiertes Know-how und langjährige praktische Erfahrungen in der Arbeits- und Organisationspsychologie – speziell im Gesundheitsbereich.
„Wir unterstützen Organisationen dabei, das Bewusstsein für die psychischen Belastungen in der Arbeitswelt
und speziell für die einzelnen Mitarbeiter zu schärfen. Dabei sollen vorhandene Potentiale der Mitarbeiter im Unternehmen sichtbar und optimal im Arbeitsprozess einsetzbar werden, damit arbeitsbedingten Erkrankungen möglichst vorgebeugt wird.“
Den gesamten Artikel finden Sie hier.
Mehr Informationen zur Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz erhalten Sie hier.
Dienstag, 9. Juli 2013
Wie werden psychische Belastungen gemessen?
Mit unseren letzten zwei Blog Einträgen haben wir Ihnen bereits beschrieben was psychische Belastungen am Arbeitsplatz sind und was der Sie als Arbeitgeber für einen Nutzen aus der Evaluierung ziehen können.
Heute möchten wir Ihnen aufzeigen wie psychische Belastungen am Arbeitsplatz ausfindig gemacht werden können.
Die Messung (Diagnose) psychischer Belastungen (Einwirkungen) ist möglich
durch
1) objektive Verfahren (Expertenverfahren) – die Beobachtung und
Bewertung der Arbeitsmerkmale erfolgt durch ArbeitspsychologInnen auf
Basis wissenschaftlich gesicherten Wissens bezüglich der Wirkung von
Arbeitsmerkmalen auf die betroffenen Menschen
2) subjektive Verfahren – wie z.B. MitarbeiterInnenbefragungen
Auswahl der Instrumente
• Es gibt nicht DAS Instrument!
• Nicht jedes Instrument passt zu jedem Betrieb
• Nicht immer reicht ein Instrument für einen Betrieb
• Standardisierte Instrumente sind prinzipiell zu bevorzugen (theoriegeleitet
erstellt und durch testtheoretische Gütekriterien qualitätsgesichert, sie
inkludieren Auswertungswerkzeuge und Norm- und Referenzwerte)
• Beratung durch ArbeitspsychologInnen!
nach Herbert Friesenbichler, AUVA 11.05.2011
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Abonnieren
Posts (Atom)