Dienstag, 9. Juli 2013

Wie werden psychische Belastungen gemessen?


Mit unseren letzten zwei Blog Einträgen haben wir Ihnen bereits beschrieben was psychische Belastungen am Arbeitsplatz sind und was der Sie als Arbeitgeber für einen Nutzen aus der Evaluierung ziehen können. 
Heute möchten wir Ihnen aufzeigen wie psychische Belastungen am Arbeitsplatz ausfindig gemacht werden können.

Die Messung (Diagnose) psychischer Belastungen (Einwirkungen) ist möglich 
durch 

1) objektive Verfahren (Expertenverfahren) – die Beobachtung und 
Bewertung der Arbeitsmerkmale erfolgt durch ArbeitspsychologInnen auf 
Basis wissenschaftlich gesicherten Wissens bezüglich der Wirkung von 
Arbeitsmerkmalen auf die betroffenen Menschen 

2) subjektive Verfahren – wie z.B. MitarbeiterInnenbefragungen 

Auswahl der Instrumente

• Es gibt nicht DAS Instrument! 
• Nicht jedes Instrument passt zu jedem Betrieb 
• Nicht immer reicht ein Instrument für einen Betrieb 
• Standardisierte Instrumente sind prinzipiell zu bevorzugen (theoriegeleitet 
erstellt und durch testtheoretische Gütekriterien qualitätsgesichert, sie 
inkludieren Auswertungswerkzeuge und Norm- und Referenzwerte) 
• Beratung durch ArbeitspsychologInnen! 

                                            nach Herbert Friesenbichler, AUVA 11.05.2011

Bei der Evaluierung ist es wichtig, dass Sie sich einen Experten an Board holen. Dieser kann Ihnen aufzeigen, wie Sie die Evaluierung durchführen können, bzw. kann er Sie bei der Durchführung unterstützen, oder die Evaluierung für Sie übernehmen, damit Sie den gesetzlichen Vorgaben nachkommen können.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

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