Mit unseren letzten zwei Blog Einträgen haben wir Ihnen bereits beschrieben was psychische Belastungen am Arbeitsplatz sind und was der Sie als Arbeitgeber für einen Nutzen aus der Evaluierung ziehen können.
Heute möchten wir Ihnen aufzeigen wie psychische Belastungen am Arbeitsplatz ausfindig gemacht werden können.
Die Messung (Diagnose) psychischer Belastungen (Einwirkungen) ist möglich
durch
1) objektive Verfahren (Expertenverfahren) – die Beobachtung und
Bewertung der Arbeitsmerkmale erfolgt durch ArbeitspsychologInnen auf
Basis wissenschaftlich gesicherten Wissens bezüglich der Wirkung von
Arbeitsmerkmalen auf die betroffenen Menschen
2) subjektive Verfahren – wie z.B. MitarbeiterInnenbefragungen
Auswahl der Instrumente
• Es gibt nicht DAS Instrument!
• Nicht jedes Instrument passt zu jedem Betrieb
• Nicht immer reicht ein Instrument für einen Betrieb
• Standardisierte Instrumente sind prinzipiell zu bevorzugen (theoriegeleitet
erstellt und durch testtheoretische Gütekriterien qualitätsgesichert, sie
inkludieren Auswertungswerkzeuge und Norm- und Referenzwerte)
• Beratung durch ArbeitspsychologInnen!
nach Herbert Friesenbichler, AUVA 11.05.2011
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
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